Lebensbedingungen - Exekutionen

KL AuschwitzLebensbedingungen - Arbeit - Exekutionen
Wohnbedingungen
Eine der Hauptursachen für die im KL Auschwitz grassierenden Epidemien und ansteckenden Krankheiten waren die in jeder Hinsicht unzulänglichen Wohnbedingungen, die sich während der verschiedenen Zeitabschnitte veränderten und sich in den einzelnen Teilbereichen des Lagers voneinander unterschieden.

Im Stammlager (Auschwitz I) dienten die ehemaligen gemauerten Kasernenblöcke den Häftlingen als Unterkünfte. In jedem der Blöcke waren einige hundert dreistöckige hölzerne Bettpritschen aufgestellt. Wegen der im KL Auschwitz I herrschenden Überbelegung wurden ebenfalls die Keller und die Böden als Unterkünfte genutzt.

Im Bereich der KL Birkenau dienten zweierlei Baracken als Wohnunterkünfte, gemauerte und hölzerne. Die in großer Eile errichteten gemauerten Baracken standen auf feuchtem Untergrund, ohne entsprechende Isolierung. In jede Baracke sollten mehr als 700 Häftlinge untergebracht werden. In Wirklichkeit lagen die Belegungsziffern höher. Die Baracken besaßen weder Heizung noch irgendwelche sanitären Anlagen.

Als weitere Häftlingsunterkünfte im KL Birkenau dienten sog. Pferdestallbaracken. Der Innenraum war in etwa 18 Verschläge aufgeteilt, die ursprünglich als Boxen für 52 Pferde dienen sollten. Dreistöckige Holzpritschen dienten als Schlafplatz für mehrere hundert Häftlinge.

Die in den Baracken herrschende Feuchtigkeit, die undichten Dächer und die von den an Hungerdurchfall leidenden Häftlingen verunreinigten Stroh- und Papiersäcke verschlimmerten die ohnehin schwierigen Unterkunftsbedingungen. In den Baracken wimmelte es von allerlei Arten von Ungeziefer und Ratten. Hinzu kamen der anhaltende Wassermangel sowie das Fehlen entsprechender sanitärer Einrichtungen.

Die Unterkunftsbedingungen und die sanitären Verhältnisse im KL Auschwitz III (Monowitz) sowie in den übrigen mehr als vierzig Nebenlagern ähnelten den oben geschilderten Verhältnissen.

KL AuschwitzErnährung
Die Häftlinge im Lager erhielten täglich drei Essensrationen: morgens, mittags und abends. Der Nährwert der einzelnen Rationen war von vielen Faktoren abhängig, u.a. von den in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern geltenden Ernährungsvorschriften. In der Praxis jedoch wurden im Durchschnitt pro Tag ca. 1300 Kalorien für leichter arbeitende und ca. 1700 Kalorien für schwer arbeitende Häftlinge ausgegeben.

Bei solchen Hungerrationen begannen bei den meisten Häftlingen sich bereits nach einigen Wochen Auszehrungserscheinungen des Organismus einzustellen, die in der Konsequenz zur sog. Muselmannisierung, zur äußersten physischen Erschöpfung und zum Tod führten.

Tagesablauf
Im KL Auschwitz war der Tagesablauf, ähnlich wie in anderen Konzentrationslagern, strikt festgelegt. Mehr als ein Dutzend Stunden mußten die Häftlinge arbeiten. Die verbliebene Zeit wurde ausgefüllt mit langandauernden Appellen, mit Warten auf die Essensausgabe, auf einen Latrinenplatz, auf einen Waschplatz, mit dem Säubern der Kleidung von Schmutz und Insekten, mit Desinfektionen.

KL AuschwitzArbeit
Die durch eine Anordnung des WVHA vom 31. März 1942 eingeführte tägliche Mindestarbeitszeit in allen Konzentrationslagern betrug 11 Stunden.

Im Falle des KL Auschwitz stellte die Arbeit eines der Mittel zur Vernichtung der Häftlinge dar. Die Häftlinge wurden in den verschiedensten Bereichen der Wirtschaft beschäftigt. Am Anfang arbeiteten sie beim Ausbau des Lagers, beim Einebenen des Geländes, beim Bau neuer Wohnblöcke und Baracken, beim Straßenbau, beim Ausheben von Entwässerungsgräben.

Später begann dann die Industrie des III. Reiches mehr und mehr die Arbeitskraft der Häftlinge auszunutzen. Arbeitstempo, Hungerrationen sowie ständige Schläge und Schikanen erhöhten die Sterblichkeit unter den Häftlingen.
Vorrang bei der Zuteilung von Häftlingen hatte der deutsche Konzern IG Farbenindustrie, der die Fabrik für synthetisches Gummi und Benzin, die Buna-Werke in Monowitz bei Auschwitz, baute.

Die Mehrheit der zum KL Auschwitz gehörenden Nebenlager befand sich in Schlesien in der Nähe von Bergwerken und Fabriken. Die Häftlinge arbeiteten hier bei der Kohleförderung, bei der Produktion von Waffen und chemischen Erzeugnissen, beim Bau und Ausbau von Industriebetrieben.

Exekutionen
Eine der Methoden zur physischen Liquidierung der Häftlinge sowie von Personen, die von außerhalb ins Lager gebracht wurden, waren die Exekutionen. Anfangs fanden die Erschießungen in einer Kiesgrube statt, die sich in der Nähe des Lagers befand. Von Herbst 1941 bis zum Herbst 1943 wurden die meisten Exekutionen durch Erschießen im Hof des Blockes 11 im Stammlager durchgeführt.

Opfer der Exekutionen waren mehrheitlich Polen, die zum Tod durch Erschießen verurteilt worden waren, u.a. durch Urteile des Standgerichtes der Gestapo. Auch sowjetische Kriegsgefangene wurden in Auschwitz exekutiert. Seit September 1941 wurden Exekutionen auch durch Gasvergiftungen durchgeführt. Auf diese Weise wurden mindestens 2000 sowjetische Kriegsgefangene getötet. Nachdem die Todeswand im Hof des Blockes 11 im Jahre 1944 abgebaut worden war, wurden auch größere Gruppen von Polen, die durch ein Standgericht der Polizei zum Tod verurteilt worden waren, in den Gaskammern getötet.

Exekutionen durch Erhängen wurden im Lager nur vereinzelt durchgeführt. Im Gegensatz zu den Erschießungen oder zum Töten in der Gaskammer waren sie öffentlich, d.h. sie wurden in Anwesenheit der Häftlinge, meistens während eines Appells, ausgeführt. Deren Ziel war die Einschüchterung der Häftlinge, da die Gehängten meistens bei Fluchtversuchen gefasst worden waren oder aber verdächtigt waren, Fluchthilfe geleistet zu haben.

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