Praktische Info
Wo kann ich Fahrkarten kaufen?
Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren möchten, brauchen Sie eine Fahrkarte.
Fahrkarten bekommen Sie an fast allen Zeitungskiosken. Besucher sollten wissen, dass in Polen für verschiedene Transportmittel die gleichen Fahrkarten verwendet werden ? es gibt keine besonderen Fahrkarten für Busse, Straßenbahnen oder die U-Bahn.
In einigen größeren Städten können die Fahrkarten auch beim Fahrer (zu einem höheren Preis) oder an speziellen Automaten in den Fahrzeugen oder in U-Bahnstationen gekauft werden.
Wenn Sie ohne Fahrkarte oder ohne ein Dokument, das Ihre Berechtigung auf einen reduzierten Fahrpreis beweist, fahren, droht Ihnen ein hohes Bußgeld, das Ihnen die Angestellten der Städtischen Verkehrsgesellschaft (MPK) auferlegen können. Diese müssen sich nur mit einem Ausweis ausweisen, bevor sie Fahrkarten kontrollieren (sie tragen keine Uniformen).
Welche Arten von Fahrkarten gibt es?
In den einzelnen Städten Polens gibt es verschiedene Fahrkarten, je nach Verkehrsgesellschaft. Das bedeutet, dass es in einigen Städten Fahrkarten gibt, die eine bestimmte Zeit lang gültig sind. In anderen Städten muss dies nicht der Fall sein.
Diese Art von Fahrkarten (15 Minuten, 30 Minuten, eine Stunde, ein Tag, 24 Stunden usw. gültig) können innerhalb der festgelegten Zeit für verschiedene öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden (z. B. können Sie vom Bus in die Straßenbahn umsteigen). Beim Entwerten der Fahrkarte wird die Zeit aufgedruckt. Solch eine Fahrkarte darf nur einmal entwertet werden.
In anderen Städten gibt es Fahrkarten für eine Fahrt oder beide Varianten.
Zugfahrkarten
Wo kann ich Fahrkarten kaufen? Am besten am Bahnhof. Am Informationsschalter erhalten Sie Auskunft über Preise, mögliche Ermäßigungen und Verbindungen. Wenn es zu spät ist, um eine Fahrkarte am Schalter zu kaufen, können Sie trotzdem in den Zug einsteigen. Suchen Sie den Schaffner, der Ihnen eine Fahrkarte ausstellen kann. Bedenken Sie jedoch, dass Fahrkarten, die Sie beim Schaffner kaufen, etwas teurer sind. Der Schaffner kann Personen ohne gültige Fahrkarte ein Bußgeld auferlegen.
Parken
Wenn Sie mit dem Auto reisen, vergewissern Sie sich, dass Sie nicht an verbotenen Orten parken und dass Sie, wenn erforderlich, die Parkgebühr bezahlen.
In einigen Städten gibt es Parkautomaten ? wenn Sie nicht bezahlen, wird ein Bußgeld fällig. Schauen Sie sich also auf dem jeweiligen Parkplatz um, ob es einen Parkautomaten gibt.
Regeln und Verbote
In Polen ist es nicht erlaubt, an öffentlichen Orten Alkohol zu konsumieren (in Parks, an Bus- oder Straßenbahnhaltestellen, auf der Straße, in öffentlichen Verkehrsmitteln). Wenn Sie diese Vorschrift nicht beachten, müssen Sie ein Bußgeld bezahlen.
Fahren unter Alkohol ist in Polen strengstens verboten. Das Fahren mit einem Blutalkoholgehalt von mehr als 0,5 mg/l gilt als gravierendes Vergehen und wird mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft.
Befolgen Sie bitte auch die polnischen Straßenverkehrsregeln, die in den meisten Fällen ? jedoch nicht immer ? den europäischen Standards entsprechen. Bußgeld muss bei Verkehrsdelikten, illegalem Parken oder bei Alkoholkonsum an verbotenen Orten bezahlt werden. Dieses Bußgeld kann Ihnen von der Polizei oder der Stadtpolizei (Straz Miejska) auferlegt werden.
Verkehrsregeln
Zum Reisekoffer hinzufügen
Reisen durch Polen mit dem Auto bieten die Möglichkeit, die Schönheit unseres Landes besser kennen zu lernen. Bei der Fahrt empfiehlt es sich jedoch über die Sicherheit nachzudenken. Damit der Urlaub ohne unangenehme Überraschungen verläuft, ist es sinnvoll sich an die grundlegenden Verkehrsregeln zu erinnern.
Zulässige Höchstgeschwindigkeiten
- innerhalb geschlossener Ortschaften ? bis 50 km/h
- außerhalb geschlossener Ortschaften ? bis 90 km/h
- innerhalb von Wohngebieten ? bis 20 km/h
- auf Schnellstraßen mit zwei Fahrstreifen pro Richtung ? bis 110 km/h
- auf Schnellstraßen mit einem Fahrstreifen pro Richtung ? bis 100 km/h
- auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung ? bis 100 km/h
- auf Autobahnen ? bis 130 km/h
Sicherheitsgurte und Reisen mit Kindern
Es besteht Anschnallpflicht für alle Autoinsassen
Kinder im Alter bis 12 Jahren sollten in speziellen Kindersitzen befördert werden.
Licht
In Polen muss man ganzjährig mit eingeschalteter Beleuchtung fahren.
Mobiltelefone
Während der Fahrt kann man nur mobil telefonieren, wenn eine Freisprechanlage installiert ist oder ein Headset benutzt wird.
Parken
Auf Reisen ist es sinnvoll darauf zu achten, ob man nicht im Halteverbot parkt oder ob der Parkplatz gebührenpflichtig ist.
In manchen Städten gibt es Parkuhren. Bei Nichtbezahlen der Parkgebühren droht ein Strafmandat.
Alkohol im Straßenverkehr
Das Fahren unter Einfluss von Alkohol ist in Polen streng verboten. Die erlaubte Grenze beträgt 0,2 Promille. Das Überschreiten von 0,5 Promille gilt als Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren belegt werden kann.
Zoll
Wenn Sie nach Polen reisen, sollten Sie die geltenden Zollbestimmungen beachten. So vermeiden Sie Enttäuschungen, wenn Sie Produkte, die Sie während Ihres Aufenthaltes gekauft haben, unter Umständen an der Grenze abgeben müssen.
Wenn Sie nach Polen einreisen, dürfen Sie in Ihrem Gepäck Waren nichtkommerzieller Natur haben, ohne Zoll zahlen zu müssen.
Folgende Mengen- und Wertbeschränkungen gelten für Produkte, die von Reisenden über 17 Jahren zollfrei ins Land gebracht werden dürfen:
? Tabakprodukte:
? 200 Zigaretten oder
? 100 Zigarillos (Zigarren, die jeweils nicht mehr als 3 g wiegen) oder
? 50 Zigarren oder
? 250 g Rauchtabak
? oder eine anteilmäßige Menge der Produkte in Kombination;
? Spirituosen und alkoholische Getränke:
? destillierte und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22%; reiner Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von mehr als 80%: 1 Liter oder
? destillierte und alkoholische Getränke, wein- oder alkoholhaltige Aperitife, Rum, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von maximal 22%; Schaumwein, Liköre: 2 Liter
? Wein: 2 Liter
Es gelten zudem Beschränkungen bezüglich des Wertes der Waren, die eingeführt werden dürfen: Es dürfen Waren im Wert von maximal 175 ? bzw. 90 € (bei Personen unter 15 Jahren) eingeführt werden.
Vogelgrippe
Aufgrund der Gefahr, die von der Vogelgrippe ausgeht, ist die Einfuhr von Produkten tierischen Ursprungs nach Polen ? genau wie in anderen EU-Staaten ? nicht gestattet. Dieses Verbot gilt nicht für verpackte Produkte (unter der Bedingung, dass diese vor dem Konsum nicht gekühlt werden müssen und die Verpackung unversehrt ist). Für die Einfuhr von Fleisch und Milch ist eine Sondergenehmigung erforderlich.
Genussmittel
In Polen gibt es kein Gesetz gegen das Trinken von Alkohol. Jedoch gibt es bestimmte Beschränkungen bezüglich des Alters und des Ortes, an dem Alkohol konsumiert werden darf. Unbedingt informiert sein sollte man über die möglichen Folgen eines Vergehens, das unter Alkoholeinfluss begangen wird. Was Zigaretten betrifft, so wird das Rauchen in Polen mit jedem Jahr unpopulärer. Jedoch sollten sich Raucher nicht diskriminiert fühlen.
Trinken an öffentlichen Plätzen
In Polen ist der Alkoholgenuss an öffentlichen Plätzen verboten. Dies gilt nicht für Versorgungseinrichtungen mit Lizenz, Cafégärten und andere entsprechend gekennzeichnete Orte.
Jugendliche und Alkohol
Es ist verboten, Alkohol an Personen unter 18 Jahren zu verkaufen bzw. ihnen zu erlauben, Alkohol zu konsumieren. Personen unter 18 Jahren dürfen in Einrichtungen mit Lizenz zum Verkauf von Alkohol keine alkoholhaltigen Getränke kaufen.
Fahren unter Alkoholeinfluss
Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist in Polen strengstens verboten. Selbst mit wenig Alkohol im Blut können Fahrer mit einem Bußgeld bestraft werden oder ihr Auto beschlagnahmt werden. Das Fahren mit einem Blutalkoholgehalt von mehr als 0,2 mg/l gilt als gravierendes Vergehen und wird mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft. Die Verhaftung kann direkt vor Ort erfolgen.
Rauchen an öffentlichen Plätzen
Die polnische Gesetzgebung untersagt das Rauchen nicht, jedoch gibt es verschiedene Regelungen, die Raucher vom Rauchen abhalten und Nichtraucher schützen sollen. Immer mehr Polen entscheiden sich für eine gesunde Lebensweise ohne Zigaretten. Es gibt zunehmend Antiraucherkampagnen, deren Ziel es ist, nicht nur die Gesundheit aktiver Raucher, sondern vor allem die Passivraucher zu schützen. Einige dieser Kampagnen werden in ganz Polen veranstaltet. Der 31. Mai ist der ?Welt-Nichtrauchertag?.
Aufgrund der Gefahren für die Gesundheit von Nichtrauchern ist das Rauchen mittlerweile an vielen Orten verboten. In der Regel sind jedoch bestimmte Bereiche als Raucherplätze gekennzeichnet. Sie können also in den speziellen Raucherbereichen in Restaurants, Kneipen, Zügen, Theatern, Universitäten etc. rauchen. Orte, an denen Rauchen strengstens verboten ist, sind mit einem Rauchverbotsschild gekennzeichnet (normalerweise eine Zigarette, die rot durchgestrichen ist).
NOTRUF
Für Touristen in Polen ist in der Hauptreisezeit vom 2. Juni bis 2. Oktober ein telefonischer Notruf in deutscher Sprache vorgesehen. Täglich zwischen 8 und 20 Uhr sollen deutschsprachige Hilfskräfte in dringenden Fällen telefonisch mit Rat zur Verfügung stehen, z.B. bei Unfällen, Diebstählen oder Problemen mit der Polizei. Die Notrufnummer ist landesweit gebührenfrei von jedem Festnetzanschluss unter folgender Nummer erreichbar: 0800-200 300.
Vom eigenen Handy aus kann der Notruf unter folgender Nummer erreicht werden: 0048-22-601 55 55
(Hierbei fallen die üblichen Verbindungskosten für Auslandsgespräche an.)
Die Notrufnummern sind landesweit gleich und kostenlos von den öffentlichen Telefonzellen anzuwählen:
Rettungsdienst 999
Feuerwehr 998
Polizei 997
Pannendiest 981
Handy 112






